20. Gründauer Gewerbetreff
„Öffentliche Ausschreibung“
Kurzweilig informierte Hans Kroth (1. Beigeordneter der Gemeinde Gründau und Dozent für öffentliche Finanzwirtschaft an der Hessischen Verwaltungsschule) beim 20. Gewerbetreff über die Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge des Bundes, der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und ihrer Eigenbetriebe (öffentliche Auftraggeber).
Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen (§ 29 GemHVO, (1). Bislang galten nur Vergabeordnungen wie VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen) und VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen). Ab dem 1. Juli 2013 trat das Hessische Vergabegesetz in Kraft. Dieses gilt für die Vergabe und Ausführung öffentlicher Aufträge des Landes Hessen, aber auch für die Gemeinden und die Landkreise. In ihm sind folgende Punkte geregelt: Anforderungen, Verfahren – Tarifvertragsbindung – Vergabearten – Bekanntmachung, Wettbewerb – Nachweis der Eignung, Präqualifikation – Vergabefreigrenzen – Vertragssstrafe, Sperre und Nachprüfungsstellen. Aufgeschlüsselt sind außerdem die Grundsätze der Auftragsvergabe. Es herrscht keine „Vertragsfreiheit“ für die öffentlichen Auftraggeber wie im privatwirtschaftlichen Bereich.
Ein Unternehmer (Bieter), der an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen will, sollte nachweisen können, dass er fachkundig, gesetzestreu, leistungsfähig und zuverlässig ist.
Die Vergabe erfolgt nach den Aspekten angemessener Preis, Wirtschaftlichkeitsprinzip, geeignete Unternehmen sowie in einem offenen und transparenten Verfahren.
Vergabeverfahren müssen fortlaufend und vollständig dokumentiert werden. Entscheidungen sind zu begründen. Die Berücksichtigung mittelständischer Interessen ist besonders aktenkundig zu machen.
Detaillierte Informationen findet man hier: Leitfaden „Öffentliches Auftragswesen“ und im Hessischen Vergabegesetz vom 25. März 2013.
Der nächste Gründauer Gewerbetreff findet am 12. November 2013 ab 18:00 Uhr (Vortragsbeginn ca. 18:30 Uhr) in der Fitnessanlage “Kraftwerk”, Zum Eckhardsgraben 4 in Gründau-Lieblos statt.